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   BVerwG, 18.01.1989 - 1 ER 601.89   

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https://dejure.org/1989,10482
BVerwG, 18.01.1989 - 1 ER 601.89 (https://dejure.org/1989,10482)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1989 - 1 ER 601.89 (https://dejure.org/1989,10482)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 1 ER 601.89 (https://dejure.org/1989,10482)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erfolgsaussichten bei der Rechtsverfolgung - Pflicht zur Darlegung eines Zulassungsgrunds

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1989 - 1 ER 601.89
    Mit Recht hat das Berufungsgericht das im gesamten Berufungsvorbringen und auch in dem Kostenantrag zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel (dazu z.B. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]) der Beklagten und Berufungsklägerin darin gesehen, daß sie eine Abänderung des für sie ungünstigen erstinstanzlichen Urteils und die Abweisung der Klage jedenfalls dann erreichen wollte, wenn eine Beendigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen ausscheiden sollte.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67

    Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1989 - 1 ER 601.89
    Schließlich steht das Berufungsurteil auch insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, als es ausführt, daß der Kläger unter den gegebenen Umständen eine Klageabweisung nur hätte vermeiden können, wenn er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hätte oder - bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) - zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergegangen wäre; hierzu wird auf das Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 149.67 - (Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 29 = DÖV 1970, 248 = DVBl. 1970, 276 = MDR 1970, 261) Bezug genommen, auf das der Berichterstatter des Berufungsgerichts den Kläger mit Belehrungsschreiben vom 10. November 1988 hingewiesen hat.
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